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Hakenkreuze in Videospielen = kein Problem mehr?
Autor: .ram9. Mai 2018, 11:29

Wir kennen das ja alle, während im TV und Kinofilm oder Büchern aufgrund der künstlerischen Freiheit Hakenkreuze gezeigt werden können, haben und hatten es Videospiele schon immer schwer. Warum? Weil sie bis heute nicht als eigenständige Kunst anerkannt werden. Laut dem Paragraph 86a des Strafgesetzbuches (StGB) ist die Verbreitung von in Deutschland als verfassungsfeindlich eingestuftes Symbole strafbar. Ausnahmen sind allerdings die Verwendung in bildender Literatur, dokumentierender Berichterstattung in Medien oder künstlerische Inszenierungen.

So wurden praktisch alle Games zensiert oder sogar indiziert, die auch nur aus historischen Gründen das Symbol verwendeten. Man denke zum Beispiel an den PS1 Strategiehit Panzer General. Oder wenn wir bei künstlerischen Inszenierungen ala Indiana Jones (Film) sind, wurden die Wolfenstein Spiele komplett umgekrempelt und somit nicht nur die Hakenkreuze des Nazi-Regimes entfernt, sondern allerlei Figuren umbenannt.

Das alles beruht letzten Endes auf einem Urteil des OLG Frankfurts aus dem Jahre 1998. Das ist - so sind sich Experten einig - mittlerweile überholt. Man führt dabei an, dass es zum Beispiel damals noch keine bindende Kennzeichnung durch die USK gab. Die Publisher halten sich nur eben an diese Vorgabe und kein einziger Industrievertreter hat versucht, sein Spiel ungeschnitten durch die USK bzw. wenn das dort abgelehnt wird, via Gerichtsweg in den Handel zu bringen.

Aber warum der ganze Aufwand noch einmal? Ach ja, zur letzten Bundestagswahl gab es ein kostenfreies Browserspiel, bei dem verschiedene Parteienvertreter in einem 2D Beat`em Up namens Bundes Fighter II Turbo gegeneinander antraten. Das Ganz war als Satire gedacht und sollte junge Wähler dazu animieren, ihre Stimme abzugeben. Der virtuelle Alexander Gauland von der AfD konnte jedoch (siehe Bild) einen Special Move vollführen, der einem spiegelverkehrten Hakenkreuz verflixt ähnlich sah. Ein Mitglied des Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) brachte das in Stuttgart zur Anzeige. Die Anwaltschaft sah jedoch von einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, da es wohl keine gesetzliche Grundlage dazu gäbe. Schließlich sei das Spiel klar als Satire zu erkennen und wurde sogar durch den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk veröffentlicht.

Dagegen wurde eine Beschwerde eingereicht und diese wurde widerum abgelehnt, denn das Hakenkreuz sei zwar zweifelsfrei als solches erkennbar, aber dieser Tatbestand würde trotzdem nicht weiter verfolgt. Aus und Ende. Was bedeutet es also für kommende Spiele? Sind Hakenkreuze in Spielen nicht mehr verboten? Oder kann sich der Öffentliche Rundfunk über Gesetze hinwegsetzen? Denn das sollte man nicht vergessen - Bundes Fighter II Turbo wurde von funk / SWR herausgegeben und wurde auch nicht der USK zur Altersklassifizierung vorgelegt.

Ausführlicher über diese Thematik könnt ihr euch auf der Website des VDVC informieren, die noch mehr Paragraphen aufführen und den ganzen Schriftverkehr abgebildet haben.

Quelle: VDVC | Bundesfighter.de

Kommentare
Ironstorm
Registered

#1         Kommentar zitieren
Irgendwie ein Clickbait Artikel. Ich bin genauso schlau wie vorher. Ich hab schon Hoffnung gehabt, weil ich dachte, es gab ne Auflockerung oder so, aber alles beim Alten. Das Bundes Fighter Ding war ein Einzelfall....

9.5.2018, 12:24
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krkchok
Registered

#2         Kommentar zitieren
Interessant und das könnte sehr wohl eine Gesetztesnovelle einleiten wenn der ein oder andere drann bleibt.


9.5.2018, 13:31
.ram
Moderating

#3         Kommentar zitieren
Zitat:
Original von Ironstorm
Irgendwie ein Clickbait Artikel. Ich bin genauso schlau wie vorher. Ich hab schon Hoffnung gehabt, weil ich dachte, es gab ne Auflockerung oder so, aber alles beim Alten. Das Bundes Fighter Ding war ein Einzelfall....


naja, die frage ist, ist es ein einzeln fall? die anzeige wurde ja gerade wegen dieser wischi waschi gesetzeslage initiiert. soweit ich mich erinnere, war und ist es bei der usk eine vorraussetzung für das prüfen, dass keine verfassungsfeindlichen symbole auftauchen. ja...nun ist das bundes fighter spiel ein reiner online titel, von unseren gez abfassern entworfen und hätte eigentlich (weil ja aus D) auch der usk vorgezeigt werden müssen, aber es gibt ja da so ne - hey wieder eine wischi waschi regel:

"Das System ist nur für solche Vertriebsplattformen verfügbar, die sich IARC angeschlossen und den Einstufungsprozess integriert haben. Für die nahe Zukunft gehen wir davon aus, dass sich weitere Vertriebsplattformen anschließen werden, worüber wir Sie dann auch auf unserer Homepage informieren werden."

was das ganze wieder ad absurdum führt. prinzipiell müsse sich nur mal ein pub oder dev trauen, diese sache auszuloten und nein, damit meine ich nicht unser gebührenverschlingungsapparat,

9.5.2018, 16:50
crysmopompas
Redakteure

#4         Kommentar zitieren
Dank der AfD + ÖR TV endlich Hakenkreuze in DE Spielen LOL

Zitat:
soweit ich mich erinnere, war und ist es bei der usk eine vorraussetzung für das prüfen, dass keine verfassungsfeindlichen symbole auftauchen.

Really? Edit: steht so auf dem USK Antrag im Link.

Und sind Onlinetitel nicht mehr vom USK Zwang ausgenommen?


Viele sind schon lange der Meinung, spätestens seit Spiele "offiz." als Kunst anerkannt wurden, daß die Symbole in Spielen rechtlich i.O. sind (wenn es nicht gerade Propagande ist).



Bethesda ist nur viel zu feige und andere trauen sich auch nicht.


Müßte man selber testen. Einfach Wolfenstein3D Shareware hosten.

Kommentar zuletzt editiert von crysmopompas am 09.05.18 um 21:26 Uhr.
9.5.2018, 21:13
Allen-Jix
Forengott

#5         Kommentar zitieren
Ich denke Wolfenstein wäre dafür nicht geeignet.

COD (Singleplayer) wäre da passender da die zumindest versuchen es "authentisch" darzustellen. Wolfenstein ist zuviel Sci-Fi. Vor allem wenn man die Werbung dazu sieht würden Propaganda Sachen falsch ankommen.

Lustig finde finde ich das Model (Revell) usw. auch keine HKs haben dürfen.

30.5.2018, 16:01


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